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PC-Festkasse

Die clevere Bonkassen-Alternative
Currently viewing: PC-Festkasse » Das Programm

Lizenzbestimmungen für PC-Festkasse 6

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Hier finden Sie die Lizenzbestimmungen zur Nutzung unserer Software.

Diese Bedingungen finden Sie natürlich auch in der Hilfedatei auf der aktuellen Demoversion, die Sie sich unter Download gerne herunterladen können.

Durch die Registration erklären Sie sich mit folgenden Punkten einverstanden:

LIZENZBESTIMMUNGEN

Bitte lesen Sie unsere Lizenzbestimmungen aufmerksam durch.
Wenn Sie mit diesen Lizenzbestimmungen in mindestens einem Punkt nicht einverstanden sind, können und dürfen Sie unsere Software nicht nutzen.

Die Lizenzbestimmungen beziehen sich auf die Software PC-Festkasse als
- Demo-Software
- registrierte Software
- Software-Updates

Die Firma eDV-Beratung Thomas Deschler, Hintere Wiesen 2 in 88605 Sauldorf , im nachfolgenden Text "eDv-Deschler" genannt, gewährt Ihnen ein nicht-exklusives Recht
zum Gebrauch seiner Software gemäß den Bedingungen dieses Abkommens.

TESTPHASE UND REGISTRIERUNG

Bei unserer Software handelt es sich nicht um ein Freeware-Produkt. Es ist Ihnen gestattet unsere Demoversion über einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu testen.
Sollten Sie die Software nach Ablauf der 30-tägigen Testphase benutzen, sind Sie verpflichtet, eine Registrierungsgebühr zu entrichten.

DEMO-EINSCHRÄNKUNG

Das Programm hat in der Demo-Version folgende Einschränkungen:

- fehlender Vereinsname auf den Bons
- zeitgesteuertes Erinnerungsfenster
- maximal 2 Registertabs konfigurierbar
- maximal 2 Bedienungen konfigurierbar

EIGENTUMSRECHT AN DER SOFTWARE

Unsere Software wird sowohl durch das Urheberrecht und internationale Urheberrechtsbestimmungen als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Unsere Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Sie erwerben durch diesen Vertrag keinerlei Immaterialgüterrechte an der Software und allen Kopien derselben.

LIZENZBESCHRÄNKUNGEN

Es ist Ihnen untersagt, die Software zu dekompilieren, sie einer Rückentwicklung zu unterziehen, sie zu zerlegen oder die Software in anderer Form zu entschlüsseln.
Es ist Ihnen untersagt, die Software zu mieten, zu vermieten oder eine Unterlizenz dafür zu vergeben.
Sie dürfen die Software nicht abändern oder Derivate davon anfertigen.
Insbesondere die Erzeugung von Registrationsschlüsseln udgl. ist nicht gestattet.

WEITERGABE DER REGISTRIERTEN LIZENZ

Es wird Ihnen hiermit ausdrücklich untersagt, eine registrierte Lizenz an Dritte weiterzugeben, dafür Gebühren zu erheben oder sonstige Gegenleistungen zu verlangen.
Ebenso ist es Ihnen nicht gestattet, eine registrierte Lizenz zusammen mit anderen Produkten (kommerziell oder anderweitig) zu vertreiben, ohne dass Ihnen dazu vorher
von eDv-Deschler eine schriftliche Genehmigung erteilt wurde.

HAFTUNGSAUSSCHLUß

Alle Rechenergebnisse des Programms sind ohne Gewähr.
eDV-Deschler übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Berechnungen.
Für Schäden, die aufgrund eventuell fehlerhafter Berechnungen entstanden sind, kann eDV-Deschler nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Eine Haftung für Schaden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt auch hinsichtlich der Installation des Programms.
Für ein einwandfreies Funktionieren der Software kann, insbesondere hinsichtlich der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten von Hard- und Software, keine Gewähr gegeben werden.

In keinem Fall ist eDV-Deschler haftbar für irgendwelche speziellen, indirekten, Folge- oder Begleitschäden, die aufgrund der Lieferung, Leistung oder Benutzung der Software entstehen, auch dann nicht, wenn eDV-Deschler von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist.

In jedem Fall ist die Haftung von eDV-Deschler, unabhängig davon, ob sich diese aus einer vertraglichen Haftung, aus einem Schadenersatzanspruch oder einer anderen Art der Haftung ergibt, auf die gegebenenfalls bezahlte bzw.zu bezahlende Lizenzgebühr beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

TEILGÜLTIGKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluß auf die Gültigkeit des restlichen Lizenzvertrages. Ersatzweise sind solche ganze oder teilweise oder lückenhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem gewollten oder gemeinten Zweck der Bestimmung am nähesten kommen.

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